1. Kirchenvorstand
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes ergeben sich aus dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin (KVVG), insbesondere aus § 28 (Anlage Amtsblatt Erzbistum Berlin 01/2024, https://www.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/Dokumentencenter/extern/Amtsblaetter/aktuelles_Jahr_Monatsausgaben/2024-01_Amtsblatt_Anlage_Kirchliches_Vermoegens-_und_Verwaltungsgesetz.pdf)
Dem Kirchenvorstand gehören der Pfarrer, eine vom Pastoralteam zu benennende, in der Pfarrei hauptamtlich tätige Person, die gewählten Mitglieder sowie ein Vertreter des Pfarreirates an. Der Verwaltungsleiter hat beratende Funktion. Sachkundige Personen können hinzugezogen und gehört werden.
Die Mitglieder werden für jeweils zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten, also acht Jahre, gewählt. Dem Kirchenvorstand unserer Pfarrei gehören zehn gewählte und vom Erzbischof per Dekret ernannte Mitglieder an. Die nächsten Wahlen finden 2030 statt.
Der Kirchenvorstand ist insbesondere für die Vermögensverwaltung zuständig, also für Bautätigkeit, Unterhaltung von Gebäuden, finanzielle Entscheidungen, Vertragsabschüsse sowie Eigenmittelfinanzierung bei Personalentscheidungen oder Baumaßnahmen. Somit hat er ein hohes Maß an Verantwortung für das Vermögen der Kirchengemeinde.
Weiterhin hat der Kirchenvorstand Verantwortung für die Wirtschaftsführung (z. B. durch die Aufstellung der Wirtschaftspläne und die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse). Er hat den wirtschaftlichen Rahmen zu verantworten und sicherzustellen, damit die Gemeinde/Pfarrei ihren Auftrag erfüllen kann.
Ferner gehören zu seinen Aufgaben Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z. B. die Berufung der Mitglieder der Fachausschüsse für Finanz- und Bauangelegenheiten, Grundstücksfrageb, Einstellungen, Rechtsstreitigkeiten).
Die Arbeit des Kirchenvorstandes ist am Pastoralkonzept auszurichten. Mindestens einmal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung von Kirchenvorstand und Pfarreirat statt.
2. Gemeinderäte
Die Aufgaben der Gemeinderäte ergeben sich aus der Satzung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin (Amtsblatt Erzbistum Berlin 07/2022), insbesondere aus § 7 (https://www.dioezesanrat-berlin.de/fileadmin/_subsites/_Dizesanrat_Berlin/Publikationen/Satzungen/2022-07_Satzung_Pfarreirat_Gemeinderat__.pdf).
Die vier Gemeinderäte in unserer Pfarrei (Blankenfelde-Mahlow, Zossen/Rangsdorf, Ludwigsfelde und Trebbin) koordinieren die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte in den jeweiligen Gemeinden und sind zugleich Ansprechpartner für Gruppen und Initiativen. Sie sind unter anderem zuständig für die Koordinierung, Förderung und Begleitung von Ehrenamtlichen, für die Vernetzung und Kooperation innerhalb der Gemeinde und mit dem Sozialraum, für den Informationsaustausch sowie für die Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit. Ihre Aufgaben orientieren sich an der konkreten Situation der Gemeinde und am Pastoralkonzept der Pfarrei.
Den einzelnen Gemeinderäten gehören bis zu sechs gewählte Personen, der Pfarrer sowie entsandte bzw. berufene weitere Personen an. Der jeweilige Gemeinderat bildet ein Sprecherteam aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte zwei Personen in den Pfarreirat.
Die Gemeinderäte werden 2025 für fünf Jahre und danach jeweils für vier Jahre gewählt.
3. Pfarreirat
Die Aufgaben des Pfarreirates ergeben sich aus der Satzung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin (Amtsblatt Erzbistum Berlin 07/2022), insbesondere aus § 19, (https://www.dioezesanrat-berlin.de/fileadmin/_subsites/_Dizesanrat_Berlin/Publikationen/Satzungen/2022-07_Satzung_Pfarreirat_Gemeinderat__.pdf).
Der Pfarreirat ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei zuständig. In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und dem Pastoralteam (Pfarrer, ggf. weitere Geistliche, Verwaltungsleitung und Hauptamtliche sowie berufene weitere Mitglieder) ist er für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Pastoralkonzepts verantwortlich, somit für die pastorale Ausrichtung und die Entwicklung von Konzepten in pastoralen Handlungsfeldern. Weiterhin gehören zu seinen Aufgaben die Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Gemeinden, die Vertretung der Anliegen der Pfarrei in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit), die Ausarbeitung einer Gottesdienstordnung und die ökumenische Zusammenarbeit.
Dem Pfarreirat gehören bis zu sechs gewählte Mitglieder, der Pfarrer, Vertreter der Gemeinderäte, des Kirchenvorstandes, der Orte kirchlichen Lebens sowie weitere Personen als gleichberechtigt stimmberechtigte Mitglieder an. Der Pfarreirat wird 2025 für fünf Jahre gewählt. Danach beträgt die Amtszeit jeweils vier Jahre.